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Ekel-Aktion unter Wasser
Exhibitionist kassiert Bewährungsstrafe
- vonWerner von Braunschweigschließen
HERTEN - Vor sechs Monaten wurden zwei minderjährige Mädchen im Außenbecken des Freizeitbades „Copa Ca Backum“ Opfer eines Exhibitionisten. Der Badegast (47) hatte seine Schwimmhose runter gezogen – die Schülerinnen waren schockiert und angeekelt. Am Mittwoch wurde der Wiederholungs-Sextäter dafür verurteilt.
Das Amtsgericht in Recklinghausen verhängte gegen den einschlägig vorbestraften Ingenieur wegen Vornahme sexueller Handlungen vor und versuchten Missbrauchs von Kindern eine Bewährungshaftstrafe von neun Monaten. Laut Urteil muss der geschiedene Gladbecker zudem eine Geldbuße in Höhe von 1 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Außerdem muss er eine Sexualtherapie durchlaufen und entsprechende Nachweise darüber dem Gericht regelmäßig vorlegen.
Es passierte am 15. Juli 2014. Die Teenager aus Herten wollten einen fröhlichen Tag im „Copa Ca Backum“ erleben. Doch das, was die zwei Freundinnen gegen 18.20 Uhr unfreiwillig in einer Ecke des Außenschwimmbeckens mit ansehen mussten, machte den Badeausflug in Nullkommanichts zum Albtraum. Der 47-Jährige präsentierte sich ihnen splitterfasernackt, machte dazu an sich sexuell motivierte Bewegungen. Nicht nur die beiden Schülerinnen waren völlig perplex, sondern auch die Bademeister, die die Ekel-Aktion des Badegastes genau beobachten konnten. Der 47-Jährige wurde aus dem Becken gezogen, die Polizei alarmiert. Füllige Statur, blonde Haarsträhnchen, schuldbewusste Miene: Im Prozess legte der Exhibitionist ein Geständnis ab. Das Reden überließ der 47-Jährige aber nahezu komplett seinem Verteidiger Jens Tuschhoff. „Ab und zu überkommt ihn ein exhibitionistischer Impuls“, erklärte der Anwalt. Angeblich reizt den Gladbecker schon seit Jahren vor allem das Nacktsein an der frischen Luft.
Dass der schon in den Jahren 2000 und 2005 verurteilte Exhibitionist erneut mit einer Bewährungsstrafe davon kam, lag laut Gericht vor allem daran, dass durch sein Geständnis den zwei Schülerinnen der beschwerliche Gang in den Zeugenstand erspart werden konnte. Richterin Sigrid Schöne: „Das war heute für sie der letzte Warnschuss.“
Rubriklistenbild: © Foto: Andreas Wegener