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Zocken weiter möglich
Bürger beschweren sich: Warum haben Wettbüros in Herten im Lockdown weiter geöffnet?
- vonMichael Steyskischließen
Unverständnis hat sich bei einigen Bürgern breitgemacht über die Tatsache, dass Wettbüros für Sportwetten in Herten trotz des Lockdowns weiter geöffnet haben.
Auch in Netzwerken wie „Facebook“ beschweren sich Menschen, dass Friseure, Restaurants oder Bekleidungsläden in Herten geschlossen sind, dafür aber Zocker weiter ihre Wetten platzieren dürfen. Dabei werden Wettbüros wie Lotto-Annahmestellen behandelt. Man darf hinein für die Scheinabgabe und Auszahlung von Gewinnen; der Aufenthalt im Wettbüro ist allerdings untersagt.
Auf der Internet-Seite der Landesregierung heißt es dazu: „In Wettannahmestellen und Wettbüros ist nur die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten und so weiter gestattet. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig.“ Außerdem darf die Anzahl der Kunden in den Geschäftsräumen eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten.
Ordnungsdienst der Stadt Herten kontrolliert regelmäßig
„In Herten gibt es insgesamt sieben gemeldete Wettbüros“, berichtet Corina Plötz, Sprecherin der Stadt Herten. Diese würden regelmäßig – auch samstags – vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert. „Auffälligkeiten gab es dabei keine größeren“, so Corina Plötz. „Vor dem aktuellen Lockdown musste der KOD lediglich vereinzelt bei den Wartenden vor dem Wettbüro auf die Abstandseinhaltung hinweisen.“
Telefonische Hinweise, dass Wettbüros angeblich unerlaubterweise geöffnet haben, seien von einigen Bürgern eingegangen. „In diesen Fällen hat das Ordnungsamt darauf hingewiesen, dass die Wettbüros ebenso wie Lotto-Annahmestellen geöffnet sein dürfen“, sagt Corina Plötz.
Insofern ist es grundsätzlich erlaubt, dass Wettbüros geöffnet sind und dass sich dort Kunden aufhalten – wenn denn alles im Rahmen der Corona-Schutzverordnung passiert. Dagegen müssen Spielhallen und Spielbanken gemäß Anordnung des Landes mindestens bis zum 31. Januar geschlossen bleiben.