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In Herten-Süd
Schilder irritieren: Warum ist an dieser Kreuzung das Linksabbiegen verboten?
- vonDaniel Maißschließen
Die Redaktion der Hertener Allgemeinen Zeitung erreichte jetzt eine Mail, in der sich eine Autofahrerin über die Verkehrsführung in Herten-Süd wunderte. Konkret ging es um eine Kreuzung, an der man nicht mehr nach links abbiegen darf.
An der viel befahrenen Kreuzung Ewaldstraße/Herner Straße/Schützenstraße in Herten-Süd ist es Autofahrern laut Beschilderung und auch laut Fahrbahnmarkierung untersagt, von Herten-Mitte kommend nach links in die Schützenstraße abzubiegen. „Allerdings ist dort nach links immer noch der Weg nach Marl ausgeschildert“, moniert eine Autofahrerin in ihrer Mail an die Hertener Allgemeine Zeitung (HA). In der Zeit, in der es auf der Schützenstraße eine Baustelle gegeben habe, so die Hertenerin weiter, habe das Verbot des Linksabbiegens ja durchaus Sinn ergeben. Nun aber gebe es ja keine Baustelle mehr.
Zur Klärung des Sachverhalts fragte die HA deshalb bei der Stadt Herten nach und erhielt zur Antwort, dass sich an dem Verbot dort bis auf Weiteres auch nichts ändern werde. Der Grund: Es handele sich um einen „Unfallhäufungspunkt“.
Das habe die zuständige Unfallkommission entschieden. Darin vertreten sind unter anderem Polizei, Stadt Herten, der Kreis Recklinghausen und der Landesbetrieb Straßen NRW. Die Runde trifft sich regelmäßig und erörtert, ob und wie die Situation an unfallträchtigen Stellen in Herten verbessert werden kann.
Und so berät die Kommission auch zum Beispiel über drei weitere Unfallschwerpunkte, die die Polizei in ihrem vergangenen Verkehrsunfallbericht auflistete. Hierbei handelt es sich um die „Blechecke“, also die Kreuzung Feldstraße/Westerholter Straße, an der es erst kürzlich erneut zu einem Unfall gekommen ist, die Kreuzung Kaiserstraße/Uferstraße/ATU-Zufahrt und die Kreuzung Ewaldstraße/Gelsenkirchener Straße.
An der Kreuzung Ewaldstraße/Herner Straße/Schützenstraße muss laut Stadt nun noch das Schild mit dem Hinweis Richtung Marl ausgetauscht werden. Die Umsetzung liege allerdings in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen NRW, der aber schon signalisiert habe, den Austausch zeitnah zu veranlassen.