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Marler verurteilt
Geldstrafe nach Hasstiraden gegen den Bürgermeister im Netz
- vonThomas Fiekensschließen
Ein Verfahren vor dem Amtsgericht Mal gegen einen Internet-Pöbler förderte zutage, wie Hasskommentare ohne jeden Rest an Hemmungen das Internet zum verstörenden Ort machen.
Ausgerechnet eine Begegnung am 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und des Endes der Nazi-Diktatur stand am Anfang der Attacke auf Bürgermeister Werner Arndt.
Bizarre Forderungen
Er hatte am 8. Mai 2020 an einer coronabedingt „stillen“ Mahnwache der Initiative „Marler Wege zum Frieden“ mit nur ein paar Dutzend Menschen teilgenommen. Im Anschluss wurde er von zwei Männern angesprochen und mit Forderungen nach bizarren Formen von Kriegs-„Gedenken“ konfrontiert. Auch vor dem Hintergrund offenkundiger Alkoholisierung brach Arndt das Gespräch ab.
Unmissverständliche Drohungen
In der Folge ließ der nun verurteilte Marler über den Account seiner Lebensgefährtin auf Facebook Hasstiraden gegen Arndt vom Stapel. Soll man an dieser Stelle darauf eingehen, muss man es nicht sogar, um das Maß an Verrohung zu dokumentieren? Neben unmissverständlichen Drohungen, „aufs Maul“ zu bekommen, fand sich auch „Dich und Merkel sollte man an die Wand stellen und liquidieren“, „Volksmörder“, „Verräterschweine“…
Staatsschutz eingeschaltet
Arndt schaltete die Polizei ein, der Staatsschutz des Recklinghäuser Präsidiums übernahm die Ermittlungen, erstattete Anzeige, das Verfahren kam ins Rollen. Die Polizei reagierte konsequent, leitete Gefährderansprachen ein, fuhr den Objektschutz für Arndt wegen Gewaltkriminalitäts-Vorbelastungen im Umfeld des Beschuldigten hoch. Doch auch in solchen Fällen muss sauber ausermittelt werden, gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Nun also, am 24. Februar 2021, erging das Urteil: 60 Tagessätze à 30 Euro, bemessen nach dem Nettoeinkommen.