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Prozess auf der Zielgeraden
Landet der „Fluchtkönig“ irgendwann wieder in der Drogenentziehungsanstalt?
- vonWerner von Braunschweigschließen
Er trägt den Beinamen „Fluchtkönig“ - der Prozess gegen einen 42-Jährigen aus Marl geht dem Ende entgegen.
Der Prozess gegen einen vielfach vorbestraften Drogendealer aus Marl ist auf die Zielgerade eingebogen. Und nach einem aktuellen Gutachten deutet sich jetzt sogar an, dass der Angeklagte (42) im Anschluss an ein Urteil, das am Bochumer Landgericht am 5. März fallen soll, irgendwann wohl erneut an einen Ort zurückkehren kann, der ihm den Beinamen „Fluchtkönig“ verliehen hat – eine Drogenentziehungsanstalt.
Zwischenzeitlich untergetaucht
Der Dealer war bereits 2015 in Essen wegen Heroinhandels zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Seinerzeit war er zuvor bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei auf der Hülsbergstraße mit seinem Motorrad gestürzt und hatte sich mehrere Rippen, einen Wirbel und Schulter gebrochen. Danach war er zunächst aus der Klinik geflohen, 2017 hatte er erneut die erstbeste Möglichkeit zur Flucht aus einer geschlossenen Therapie-Einrichtung genutzt, in die er durch das Essener Urteil eingewiesen worden war. Danach war der 42-Jährige untergetaucht.
Noch fast drei Jahre Haft abzusitzen
Im Prozess in Bochum geht es um einen Drogenfund in einer Wohnung an der Breite Straße. Dort war im Mai 2020 fast 20 Kilo Rauschgift und Streckmittel entdeckt worden. Was den Fund angeht, ist der „Fluchtkönig“ geständig. Ein Sachverständiger hat den drogenabhängigen Marler jetzt als Hangtäter eingestuft und erneut eine Therapie-Einweisung empfohlen. Doch das wird dauern: Der 42-Jährige muss in jedem Fall noch fast drei Jahre Haft aus dem „alten“ Essener Urteil absitzen.