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Nicht nötig?
Gericht kippt Corona-bedingtes Böllerverbot in Niedersachsen - droht auch NRW ein Feuerwerksverbot?
Ein Gericht in Niedersachsen hat das Feuerwerksverbot gekippt, das mit der Coronaschutzverordnung verhängt wurde. Wie steht es in NRW um Raketen und Böller an Silvester?
Als Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am Sonntag, 13. Dezember, die Lockdown-Bestimmungen verkündeten - und damit auch das Verkaufsverbot für Feuerwerk -, gaben sie den Menschen einen eindringlichen Rat: auch auf das Zünden noch vorhandener Raketen und Böller an Silvester zu verzichten, wie das Portal wa.de* berichtet.
Dem Land Niedersachsen ging das nicht weit genug. Deshalb verankerte es in der Coronaschutzverordnung ein Feuerwerksverbot. Somit sollte dort nicht nur der Verkauf von Feuerwerk verboten werden, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und andern pyrotechnischen Gegenständen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung nun aber gekippt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts.
Doch wie ist die Lage in Nordrhein-Westfalen? Dort herrschen andere Voraussetzungen - natürlich gilt das Verbot des Feuerwerksverkaufs, ein generelles Verbot des Mitführens und Abbrennens von Raketen und Böllern gibt es bislang aber nicht. Trotz allem müssen Bürger in dem Bundesland aufgrund der Corona-Krise besondere Bestimmungen beachten. *wa.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks