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Polizei warnt.
Im Netto Abstand unterschritten - Frau bemerkt unerlaubtes Nähern zu spät
Dringende Warnung an Discounter-Kunden: Trotz Abstandsgebot und Einkaufswagen kommt es immer wieder zu üblen Vorfällen - wie hier im Netto.
Lüdenscheid - Auch in Discountern und Supermärkten gilt ein Mindestabstand von 1,50 Meter. In vielen Gängen oder beim „Begegnungsverkehr“ ist die Vorgabe nicht immer einzuhalten. Dass eine Frau erst an der Kasse merkt, dass sich ihr jemand unerlaubt genähert hat,* kommt immer öfter vor. Die Polizei warnt bereits seit Wochen eindringlich.
Und doch geschah es wieder im Netto, wie come-on.de* berichtet. Eine 45-jährige Frau ging im Discounter einkaufen. Irgendwann im Laufe des Aufenthalts im Netto muss sich ihr jemand genähert haben - und zwar deutlich näher als den erlaubten Mindestabstand von 1,50 Meter. Dann an der Kasse, das böse Erwachen. - *come-on.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.