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Prozess
Schülerin vor 27 Jahren getötet: Staatsanwalt will lebenslange Haft
Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Schülerin Nicole Schalla vor mehr als 27 Jahren beantragt der Staatsanwalt lebenslange Haft wegen Mordes. Ein Geständnis des Angeklagten fehlt allerdings bislang.
- Staatsanwaltschaft fordert für Ralf H. lebenslange Haft
- DNA Spuren brachten die Polizei auf die Spur des 56-Jährigen
- Verteidiger fordert Freispruch
Mehr als 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Schülerin Nicole Schalla in Dortmund hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für den Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes beantragt.
Zwar könne nicht mehr festgestellt werden, was genau sich am Abend des 14. Oktobers 1993 zugetragen habe, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer vor dem Dortmunder Schwurgericht. Es sei aber kein plausibler Tathergang ohne Vorliegen eines Mordmerkmales denkbar. Der Staatsanwalt beantragte darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung des Angeklagten bereits nach 15 Jahren im Prinzip ausgeschlossen.
Nachträgliche Analysen erbrachten einen DNA-Treffer
Der heute 56-jährige Deutsche soll die damals 16 Jahre alte Schülerin am Abend auf dem Heimweg von einer Bushaltestelle erwürgt haben. Nachträgliche Analysen von Spuren hatten im Sommer 2018 einen DNA-Treffer erbracht. Das Zellmaterial, das mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem Angeklagten stammt, war im entblößten Leistenbereich der Leiche gefunden worden.
Verteidiger: „Es ist doch keine Rosinenpickerei“
Der Verteidiger des 56-Jährigen hält die Täterschaft seines Mandanten dennoch nicht für erwiesen und beantragte einen Freispruch. Rechtsanwalt Udo Vetter verwies in seinem Plädoyer auf weitere DNA-Spuren von bis heute unbekannten Personen, die an der Kleidung gesichert worden waren. „Es ist doch Rosinenpickerei, die eine Spur als tatrelevant einzustufen und die andere nicht“, sagte er. Das Urteil soll am 25. Januar verkündet werden.
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-dpa-