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Polizisten angegriffen
Schläge und Tritte gegen Beamte - Geburtstagsparty läuft aus dem Ruder
Beim Versuch, eine Geburtstagsparty von etwa 30 Leuten aufzulösen, sind Polizisten nach eigenen Angaben in Oberhausen mit Schlägen und Tritten angegriffen worden. Das ist passiert.
Erst durch den Einsatz von Pfefferspray und «einfacher körperlicher Gewalt» hätten die Einsatzkräfte den 39-jährigen Gastgeber und zwei ebenso aggressive Verwandte (17 und 20) überwältigen und festnehmen können, teilte die Polizei am Montag (8.3.) mit.
Ermittlungen wegen weiterer Straftaten
Gegen die drei werde wegen Widerstands gegen Beamte und weiterer Straftaten ermittelt. Die Feier wurde aufgelöst.
Die Beamten waren am Sonntagnachmittag (7.3.) nach eigener Darstellung wegen massiver Ruhestörung durch laute, orientalisch anmutende Musik zu einem Mehrfamilienhaus gerufen worden. Der 39-Jährige gab demnach an, mit 120 Gästen seinen Geburtstag zu feiern.
Poizisten fordern Verstärkung an
Er habe sich nicht ausweisen wollen, die Polizisten bedroht und die Wohnungstür zugeschlagen. Für die Polizisten ein klarer Fingerzeig, dass es ohne Verstärkung zu gefährlich werden könnte. Sie schätzten die Zahl der Gäste auf rund 30. Zudem wurden alle Vorgaben der Corona Schutzverordnung missachtet. Wenig später wurde die Tür aber wieder geöffnet. Erneut bedrohte der Mann die Polizisten und filmte sie mit seinem Handy. Als dieser auch noch zuschlagen wollte, gab es für die Beamten keine andere Möglichkeit, als ihn zu überwältigen.
Zwei Gäste greifen die Beamten an
Das machte jedoch zwei Gäste (17 und 20 Jahre alt) aggressiv. Die beiden traten und schlugen nach den Polizisten. Die Angreifer wurden aber schnell überwältigt und vorläufig festgenommen. Für alle drei ging es anschließend ins Gewahrsam. Dort wurden auch Blutproben entnommen. Nun werden sie sich wegen der begangenen Straftaten und Verstöße gemeinsam verantworten müssen. Von allen anderen Partygästen wurden die Personalien aufgenommen. Für die Besucher hagelte es Anzeigen wegen Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung.
Mit dpa-Material
Rubriklistenbild: © Symbolbild: picture alliance / dpa