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Nächste Prozess-Runde eingeläutet
Muezzinruf in Oer-Erkenschwick - das juristische Tauziehen geht auch nach dem OVG-Urteil weiter
- vonJörg Müllerschließen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat grünes Licht für den öffentlichen Muezzinruf jeden Freitag in Oer-Erkenschwick gegeben. Entschieden ist aber noch nichts.
Seit rund zwei Jahren findet an der muslimischen Ditib-Moschee an der Klein-Erkenschwicker-Straße in Rapen am Freitagmittag kein per Lautsprecher übertragener Gebetsruf mehr statt. Und das wir wohl auch noch einige Zeit so bleiben. Denn Dr. Wolfgang Wesener, der Anwalt des gegen die Lautsprechergenehmigung klagenden Ehepaars Lehmann aus Oer-Erkenschwick, hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom September „angefochten“. Genauer gesagt, er hat gegen den von den Richtern in Münster beschlossenen Revisionsausschluss gegen ihr Urteil eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Jetzt muss sich womöglich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Muezzinruf in Oer-Erkenschwick befassen.
Ehepaar aus Oer-Erkenschwick klagt gegen Lautsprechergenehmigung
Zur Erinnerung: Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte der Rapener Ditib-Gemeinde den Betrieb eines Lautsprechers für den öffentlichen Gebetsruf jeden Freitagmittag genehmigt. Dagegen ging das rund 900 Meter Luftlinie entfernt lebende Ehepaar Lehmann juristisch vor – und bekam in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht. Die Richter erklärten die städtische Lautsprechergenehmigung für „fehlerhaft“. Die von Dr. Wesener formulierte Klage hob allerdings nicht nur auf Lärmschutzbestimmungen ab. Wesener verwies auch darauf, dass sein Mandant durch den öffentlich hörbaren Muezzinruf in seiner negativen Religionsfreiheit verletzt werde.
Gericht hält den Muezzinruf in Oer-Erkenschwick für hinnehmbar
Das OVG Münster urteilte aber, dass der Muezzinruf hinzunehmen sei und schloss eine Revision gegen sein Urteil aus. Das will Dr. Wesener im Namen seiner Mandanten nicht akzeptieren und legte das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Wie gehts weiter? Entweder lässt das OVG Münster die Beschwerde und damit ein Revisionsverfahren zu, oder das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden. Das kann noch einige Monate dauern. Und bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss will die Stadt Oert-Erkenschwick der Ditib-Gemeinde ihren Lautsprecher nicht genehmigen.