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Oberverwaltungsgericht - Jetzt mit Update
Oer-Erkenschwicker stellt Eilantrag gegen 15-Kilometer-Regel - Kläger war selbst an Covid-19 erkrankt
- vonJörg Müllerschließen
- Randolf Leykschließen
Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist ein erster Eilantrag gegen die Einschränkung des Bewegungsradius von Bewohnern extremer Corona-Hotspots in Nordrhein-Westfalen eingegangen.
Update, 14. Januar, 15.26 Uhr: Der Mann aus Oer-Erkenschwick, der per Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster versucht, die derzeit geltende 15-Kilometer-Regel zu kippen, ist kein Corona-Leugner. Darauf weist Rechtsanwältin Katja Lukassek aus der Kanzlei Greine/Reddemann und Partner in Marl hin. „Ganz im Gegenteil, mein Mandant wurde im Dezember selbst positiv auf das Coronavirus getestet und befand sich 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Gott sei Dank ist er wieder genesen und es geht ihm gut“, erzählt Katja Lukassek. Dennoch sei die Umsetzung der Landesverordnung durch den Kreis Recklinghausen, wonach sich bei einer Inzidenz von mehr als 200 die Bürger nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen unverhältnismäßig und deshalb als Grundrechtseinschränkung nicht einsehbar. „Mein Mandant, der das Coronavirus auch aufgrund der selbst gemachten Erfahrungen sehr ernst nimmt, eine FFP2-Maske trägt und sich selbstverständlich an die AHA plus L-Regel hält, ist vielmehr der Auffassung, dass weitere Beschränkungen von Sozialkontakten sinnvoller sind, als die 15-Kilometer-Regel“, erklärt Rechtsanwältin Katja Lukassek.
Antragsteller kommt aus Oer-Erkenschwick
Unsere Erstberichterstattung: Antragsteller sei ein Mann aus Oer-Erkenschwick im betroffenen Kreis Recklinghausen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Er beantrage, dass der zentrale Teil der neuen Regionalverordnung der CDU/FDP-Landesregierung außer Kraft gesetzt werde. Das Land hatte in den Kreisen Höxter, Minden-Lübbecke und Recklinghausen sowie im Oberbergischen Kreis eine umstrittene 15-Kilometer-Regel eingeführt.
Die umstrittene 15-Kilometer-Regel verschärft den harten Lockdown weiter
Im Corona-Hotspot Kreis Recklinghausen gilt sie, in den Nachbarstädten nicht: Die umstrittene 15-Kilometer-Regel verschärft den harten Lockdown weiter. Wir bringen Licht ins Vorschriften-Dickicht. Für die rund 615.000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Recklinghausen gibt es seit dieser Woche Bewegungseinschränkungen. Die sogenannte 15-Kilometer-Regel gilt für extreme Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200.