Im April wurde ein 33-Jähriger totgeprügelt. Neun Tage später wurde ein Verdächtiger festgenommen und sitzt seitdem in Haft. Wie geht es weiter mit der juristischen Aufarbeitung?
„Der Beschuldigte und ich haben bis heute von der Staatsanwaltschaft keine Anklage erhalten“, beklagt Verteidiger Jens Tuschhoff. Die Verzögerung sei nicht nur misslich, sondern „bei einem Mordvorwurf auch sehr ungewöhnlich“. Zumal der 40-Jährige eine Tatbeteiligung vehement abstreitet. „Er hat mir gesagt, dass er damit nichts zu tun hat“, so der Oer-Erkenschwicker Strafverteidiger.
Der Körper war gezeichnet von Blutwunden
Das war geschehen: Am 7. April hatte ein Familienangehöriger den Leichnam gefunden. Der Körper war gezeichnet von Blutwunden im Gesicht sowie an Armen und Beinen. In den Blutspuren sollen auch Schuhabdrücke erkennbar gewesen sein. Weil der jetzt Verdächtige, ein offiziell Wohnungsloser, offenbar zeitweise auch Untermieter in der Wohnung gewesen ist, geriet er ins Visier der Ermittler. Am 16. April wurde der drogenabhängige 40-Jährige durch Spezialkräfte festgenommen. Der Haftbefehl lautet auf Mord und Raub.
Streit um Drogen in Recklinghausen
Bei einem Streit um Drogen soll der 40-Jährige den Wohnungsinhaber erst gefesselt und dann mit dem Fuß einer Stehlampe immer wieder auf sein Opfer eingeschlagen haben, so dass der 33-Jährige schließlich verblutete. Mit Bargeld und einem Handy soll der Verdächtige danach geflüchtet sein.
In Haft wegen eines anderes Drogendeliktes
In aller Regel wird U-Häftlingen spätestens nach sechs Monaten der Prozess gemacht. Dass es im aktuellen Fall nach Ablauf von inzwischen mehr als sieben Monaten noch nicht einmal eine Anklageschrift gibt, der Beschuldigte aber dennoch weiter in Haft sitzt, liegt an einer besonderen Situation: Der 40-Jährige verbüßt aktuell eine Gefängnisstrafe wegen eines Drogendeliktes. Die Fristen für U-Haft sind im konkreten Fall daher nicht aktiv.
Ein ehemaliger Arzt soll eine Kollegin im Krankenhaus sexuell bedrängt haben.
Auch dieser Prozess um mutmaßliche Brandstiftung sorgte für Aufsehen.