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Sterben in Coronazeit
Bestatter - sie sind unmittelbar betroffen, gelten aber nicht als systemrelevant
- vonChristine Hornschließen
Corona hat erhebliche Auswirkungen auf das Sterben. Für die Bestatter, aber auch für die Angehörigen. „Wenn auf dem Totenschein Covid-19 vermerkt ist, darf der Sarg nicht mehr geöffnet werden“, erklärt Sascha Müller, Inhaber des gleichnamigen Bestattungsinstituts in Waltrop.
Ist der Verstorbene in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder einem Hospiz an oder mit Corona gestorben, werden sie in sogenannte „Body-Bags“ gelegt. „Die kennt man aus den Krimis“, beschreibt Sascha Müller. „Wenn diese Verstorbenen von meinen Mitarbeitern abgeholt werden, tragen diese dann den Corona-Vollschutz.“ Bestattungsfachkraft Sebastian Pankalla sagt: „Tote können grundsätzlich ansteckend sein. Es wurde ja nachgewiesen, dass das Virus auf Edelstahl fünf Tage überlebt. Auf solch nährstoffreichem Untergrund wie der Haut ist das entsprechend.“
Nicht systemrelevant
Was Sascha Müller überhaupt nicht nachvollziehen kann: Er hat bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachgefragt, wann er und sein Team geimpft wird. Da erfuhr er, dass der Beruf des Bestatters nicht systemrelevant sei.
Einen ausführlichen Bericht über die Arbeit der Bestatter und die Auslastung im Waltroper Krematorim „Artriumpark“ in Coronazeiten lesen Sie in der gedruckten Ausgabe der WZ vom Freitag, 5. Februar, und im ePaper.
Rubriklistenbild: © Christine Horn