- vonWerner von Braunschweigschließen
WALTROP - Eine Woche nach seiner Verurteilung wegen des Erzählens von Judenwitzen im Unterricht hat ein ehemaliger Lehramtsanwärter (27) am Theodor-Heuss-Gymnasium (THG) wie erwartet Berufung eingelegt. Die nächste Entscheidung fällt nun eine Berufungskammer am Bochumer Landgericht.
Für den Junglehrer geht es um viel mehr als nur die bloße Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro (120 Tagessätze). Verteidiger Jörn Dieker hatte vor dem Amtsgericht Recklinghausen kritisiert, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in diesem Fall quasi berufsvernichtenden Charakter entfalte, weil sie den Weg in die Verbeamtung als Lehrer verbaue. Zurzeit arbeitet der 27-Jährige als angestellter Lehrer mit einem befristeten Arbeitsvertrag.
Keiner Schuld bewusst
Im Prozess war sich der Ex-Referendar am THG mit Blick auf das Erzählen von Judenwitzen keiner Schuld bewusst. Die Amtsrichterin hatte das Urteil am Ende auf die Zeugenaussagen von mehreren Schülern gestützt, die sich übereinstimmend an mindestens zwei „Witze“ ihres damaligen Politiklehrers erinnert hatten, in denen über die qualvolle Ermordung von Juden gespottet wird. Die Berufungsverhandlung wird voraussichtlich erst in einigen Monaten stattfinden.