Zahlreiche Frauen aus Nigeria wurden illegal eingeschleust - sie mussten jeweils 25.000 Euro Schleusungsgeld "abarbeiten".
Nach einer Marathon-Verhandlung mit insgesamt 84 Verhandlungstagen sind am Freitag die Urteile im „Voodoo-Prozess“ um Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung von nigerianischen Frauen in Bordellen in Castrop-Rauxel und Umgebung verkündet worden.
Acht Jahre und drei Monate Haft für den Hauptangeklagten
Das Bochumer Landgericht verhängte gegen den Hauptangeklagten (34) insgesamt acht Jahre und drei Monate Haft. Dessen Frau (35) wurde zu vier Jahren Haft und der ebenfalls angeklagte Bruder (28) zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Das Trio hatte bis zu seiner Festnahme im Juni 2017 eine Wohnung in Wanne-Eickel bewohnt und dort zuletzt auch zahlreiche Prostituierte beherbergt. Zuvor hatte die Gruppe laut Urteil zahlreiche Frauen aus Nigeria illegal eingeschleust und dann hier als Prostituierte ausgebeutet.
"Juju-Schwur" wurde bereits in der Heimat abgelegt
Den sogenannten „Juju-Schwur“, ein Voodoo-Ritual, hatten die Frauen bereits in Nigeria vor einem Voodoo-Priester abgelegt. Dabei mussten sie geloben, nach der Schleusung sich allen Anweisungen klaglos zu fügen, niemals wegzulaufen und so lange einer Arbeit nachzugehen, bis ihre 25.000 Euro Schleusungsgeld abbezahlt sind. Ansonsten würden Krankheiten und großes Pech über sie und ihre Familien hereinbrechen.